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Parallelen zwischen dem Schweizer ISG und der EU-Richtlinie NIS-2

Parallelen zwischen dem Schweizer ISG und der EU-Richtlinie NIS-2

 

Ein Vergleich

Was Unternehmen über neue IT-Sicherheitsvorgaben wissen müssen

Europa hat mit NIS-2 die Regulatorien zur Netzwerk- und Informationssicherheit überarbeitet und verschärft. Die Schweiz hat mit dem Informationssicherheitsgesetzt (ISG) erste Complianceanforderungen gleicher Art definiert, welche für die Bundesverwaltung und Betriebe der kritischen Infrastruktur (KRITIS) gelten. Diese Regulatoren weisen starke Parallelen auf, unterscheiden sich aber im Detail.

Geltungsbereich

ISG

Behörden und Organisationen des Bundes (Art. 2) KRITIS (Kritische Infrastruktur) (Art. 74b) 

NIS-2 

Bundesverwaltung und KRITIS (Kritische Infrastruktur)

Schwellwerte für Anwendbarkeit 

ISG

Ausnahmen möglich, wenn durch Cyberangriffe ausgelöste Funktionsstörungen nur geringe Auswirkungen auf das Funktionieren der Wirtschaft oder das Wohlergehen der Bevölkerung haben (Art. 74c) 

NIS-

> 50 MA oder 
> 10 Millionen Euro Jahresumsatz 

 

Inkrafttreten 

ISG

Ab Januar 2025 für KRITIS, seit 1.1.2024 für Bundesbehörden in Kraft 

NIS-

Bis Oktober 2024 in nationale Gesetzgebung zu überführen

 

Aufgaben des Bundes / Saats 

ISG

  • Unterstützt die Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen (Art 74) 
  • Gegenseitiger sicherer Informationsaustausch (Art 74) 
  • Betriebssicherheitserklärungen ausstellen (Art 61) 
  • Personensicherheitsprüfungen (Kap. 3) 
  • Kantonale periodische Überprüfung der Umsetzung und Wirksamkeit der Informationssicherheit (Art 86) 

NIS-

  • Definition zentraler Stellen und Kompetenzen pro Land 
  • Erarbeitung von Leitfäden und Empfehlungen
  • Überwachung der Umsetzung
  • Einrichtung und Betrieb von Mobile Incident Response Teams
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen über Cybervorfälle 

 

Abzudeckende Bereiche für Unternehmen 

ISG

  • Führungsverantwortung
  • Einführung eines ISMS
  • Riskomanagement
  • Sicherheitsrichtlinien und Praktiken
    • Informationsklassifizierung
    • Zusammenarbeit mit Dritten
    • Incident Management
    • Personelle Sicherheit
    • Identitätsverwaltung
    • Datenschutz
    • Datenaufbewahrung, -archivierung & -vernichtung
    • Meldepflichten
    • Informationsaustausch zu Bedrohungen
    • Meldung von Sicherheitsvorfällen

NIS-

  • Risikomanagement
  • Erkennung und Meldung von Vorfällen 
  • Geschäftskontinuität und Backups 
  • Sicherheit der Lieferkette 
  • Sichere Systementwicklung und -beschaffung 
  • Bewertung der Wirksamkeit von Sicherheitsmassnahmen 
  • Cyber-Hygiene-Praktiken und Schulungen 
  • Verschlüsselung 
  • Personal- und HR-Sicherheit 
  • Asset Management 
  • Zugangskontrolle und MFA (Multi-Faktor-Authentifizierung) 

Meldepflichten 

ISG

  • An das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS)

  • Cyberangriffe mit Schadenspotenzial innerhalb von 24 Stunden

NIS-

  • Je nach Land sind unterschiedliche Einrichtungen verantwortlich

  • Reporting von «significant security incidents» 
    <= 24 h - early warning 
    <= 72h - incident notification 
    <= 1 month - final report

Strafen 

ISG

  • CHF 100'000 als persönliche Bussen bei vorsätzlichem nicht Folge leistet 

  • Bussen können auf Betriebe angewendet werden bei Beträgen bis CHF 20’000 

  • Verwaltungsstrafrecht ist zudem anwendbar (Art 74h) 

NIS-

  • Bussen von bis zu 10M € oder 2% des globalen Jahresumsatzes (für besonders wichtige Einrichtungen)

  • max. 7M € oder 1.4% des globalen Jahresumsatzes (wichtige Einrichtungen) 

  • Geschäftsleitungen und Führungskräfte der Unternehmen haften mit ihrem Privatvermögen

 

 

FAQ rund um NIS-2 und ISG

 

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